Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10979
VGH Bayern, 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490 (https://dejure.org/2019,10979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490 (https://dejure.org/2019,10979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. April 2019 - 13a ZB 18.30490 (https://dejure.org/2019,10979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,10979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil (Afghanistan)

  • Wolters Kluwer

    Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Darlegungsanforderungen; Zulassung der Berufung; ...

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil (Afghanistan)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Darlegungsanforderungen; Zulassung der Berufung; Grundsatzrüge; Gehörsrüge

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Mögliches menschenwürdiges Existenzminimum bei der Rückkehr nach Afghanistan; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Asylrechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 4 A 869/16
    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490
    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 6).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 6).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 13a ZB 19.30064

    Verstoß gegen Amtsermittlungsgrundsatz als Zulassungsgrund im Asylprozess

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490
    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 6).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 6).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 13a ZB 19.30064 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 26.4.2018 - 4 A 869/16.A - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 21.12.2018 - 13a ZB 17.31203

    Asylrechtlicher Berufungszulassungsantrag: Erfolglose Grundsatzrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490
    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 13a ZB 19.30070 - juris Rn. 5; B.v. 21.12.2018 - 13a ZB 17.31203 - juris Rn. 4; B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 13a ZB 12.30470

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; Darlegung der Gründe, aus denen die

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490
    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 13a ZB 19.30070 - juris Rn. 5; B.v. 21.12.2018 - 13a ZB 17.31203 - juris Rn. 4; B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 13a ZB 19.30070

    Kein Gehörsverstoß bei unterlassener Benachrichtigung des Klägers durch seinen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490
    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 13a ZB 19.30070 - juris Rn. 5; B.v. 21.12.2018 - 13a ZB 17.31203 - juris Rn. 4; B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.03.2020 - 23 ZB 18.33356

    Frage der unmenschlichen Behandlung international Schutzberechtigter in

    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, B.v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490 - juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, B. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Gemessen daran legt der Rechtsmittelführer mit seinen Ausführungen nicht entsprechend § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dar, dass entgegen der verwaltungsgerichtlichen Ausführungen im angegriffenen Urteil zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 13a ZB 18.30490 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 13a ZB 18.30490 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 02.08.2019 - 1 LA 174/19

    Syrien / Abschiebung nach Griechenland - Asyl; Darlegung der grundsätzlichen

    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490 - juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490 - juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG Bremen, Beschl. v. 19.07.2019 - 1 LA 112/19; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490 - juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (OVG Bremen, Beschl. v. 19.07.2019 - 1 LA 112/19; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490 - juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19 - juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 24.01.2023 - 1 LA 200/21

    Asyl Eritrea, Verfolgung von Frauen wegen Entziehung vom Nationaldienst - Eritrea

    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490 - juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 20.11.2023 - 1 LA 210/22

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Herkunftsland Somalia - Al Shabaab;

    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 26.10.2021 - 1 LA 301/20

    Al-Shabaab; schlechte humanitäre Lage; Somalia; subsidiärer Schutz;

    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 25.10.2022 - 1 LA 170/21

    Innerstaatlicher Konflikt Verfolgungsdichte; Irak; Provinz Diyala; quantitative

    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490 - juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 26.10.2021 - 2 LA 301/20

    Kein subsidiärer Schutz wegen schlechter humanitärer Lage oder besonderer

    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 21.04.2020 - 1 LA 85/18

    Afghanistan; Berufungszulassung; Familienangehörige; Kabul

    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 19.07.2022 - 1 LA 130/21

    Gehörsverletzung; grundsätzliche Bedeutung; Libanon; Zulassung der Berufung in

    Eine auf die tatsächlichen Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 23 ZB 20.32525

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 13a ZB 18.30490 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    (2) Gemessen daran legt die Rechtsmittelführerin mit ihren pauschalen Ausführungen und ihrem Verweis auf Zeitungsartikel zur allgemeinen (wirtschaftlichen) Situation in Griechenland, insbesondere infolge der Corona-Pandemie (vgl. rnd, Panorama - Schwarzer November - Corona-Pandemie trifft Griechenland vom 27.11.2020: gtai, Covid-19 Situation und Konjunkturentwicklung mit Ausführungen zur wirtschaftlichen Situation in Griechenland im Jahr 2020; Handelsblatt vom 23.11.2020; Deutsche Welle vom 20.8.2020; rnd vom 20.10.2020; dw, Kampf der Frauen zur Lage der Frauen im Flüchtlingscamp Moria) sowie auf den Bericht von aida (Country Report Griechenland, 2019) nicht entsprechend § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dar, dass entgegen der verwaltungsgerichtlichen Ausführungen im angegriffenen Urteil zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 13a ZB 18.30490 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22

    Anerkannt Schutzberechtigter; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Darlegung

  • OVG Bremen, 11.07.2022 - 1 LA 37/21

    Albanien; Beweisantrag; Schutzbereitschaft; Telefax; Übertragungsmängel;

  • VGH Bayern, 17.01.2020 - 13a ZB 20.30107

    Gefährdung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Tätigkeit für die Amerikaner

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 13a ZB 19.32670

    Grundsatzberufung wegen einer ernsthaften individuelle Bedrohung aufgrund der

  • VGH Bayern, 28.10.2020 - 13a ZB 20.31934

    Rückkehrmöglichkeit für alleinstehende arbeitsfähige Männer

  • VGH Bayern, 03.09.2019 - 13a ZB 19.33043

    Keine Rückkehrgefährdung für volljährige, alleinstehende und arbeitsfähige

  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 13a ZB 18.33212

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes

  • VGH Bayern, 06.12.2019 - 13a ZB 19.34056

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 11.08.2021 - 23 ZB 21.30740

    Gefahr der Beschneidung für ein Mädchen in Äthiopien - erfolgloser

  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 13a ZB 19.32217

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache eines afghanischen

  • OVG Bremen, 29.07.2022 - 1 LA 284/21

    Eritrea; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler; Asylverfahren;

  • OVG Bremen, 27.06.2022 - 1 LA 201/21

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Einheitliche

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 23 ZB 21.30003

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylsuchenden aus Somalia

  • VGH Bayern, 11.09.2023 - 13a ZB 23.30618

    Erfolgloser Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen

  • OVG Bremen, 14.10.2019 - 1 LA 164/19

    Asyl Afghanistan; Darlegungserfordernis; grundsätzliche Bedeutung

  • OVG Bremen, 27.10.2022 - 1 LA 205/21

    Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Rücknahme; Antrag auf Zulassung der

  • OVG Sachsen, 22.09.2021 - 4 A 507/21

    Systemische Mängel; Dublin III-VO; Niederlande

  • OVG Bremen, 08.10.2019 - 1 LA 194/19

    Asyl Afghanistan; grundsätzliche Bedeutung; Asylrecht/Afghanistan

  • VGH Bayern, 16.05.2023 - 13a ZB 23.30305

    Keine Zulassung der Berufung mangels Darlegung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht